-
Seite Drucken | Suche | SiteMap
EnglishEnglish  | FrançaisFrançais
-
header_website.jpg
WORLDDIDAC Basel | FAQ | 13. Bedarf ein Standapéro nach Messeschluss einer Bewilligung der Messeleitung?
13. Bedarf ein Standapéro nach Messeschluss einer Bewilligung der Messeleitung?

13. Bedarf ein Standapéro nach Messeschluss einer Bewilligung der Messeleitung?

Ja. Nach Messeschluss ist jeder Anlass am Ausstellerstand sowie der Aufenthalt generell innerhalb des Messegeländes bewilligungspflichtig. Bitte beantragen Sie die Bewilligung bei der Messeleitung per e-Mail.

Ihre Partner:

Unternehmen der MCH Group:

Standbau:
expomobilia

Veranstaltungstechnik:
WINKLER Veranstaltungstechnik

Werbetechnik:
TECHNOFOT Werbetechnik



Offizielle Partner:

Standbau:
SYMA
UNIPLAN

Bezug von Adressen:
Schober
Suche




 
  nach oben